BAI fordert bessere Prüfung deutscher Dach-Hedgefonds
Bei der Prüfung der Jahresberichte von in Deutschland domizilierten Dach-Hedgefonds herrscht in der Praxis nach wie vor Unsicherheit über den Umfang der Prüfung und der zu erstellenden Prüfungsberichte. Der Bundesverband Alternative Investments (BAI) teilt mit, dass die gegenwärtig stattfindenden Gespräche zwischen Vertretern der Wirtschaftsprüfer, der BaFin sowie Verbandsvertretern bislang keine abschließende Klärung herbeigeführt haben. Insbesondere ist nicht geklärt, inwieweit die Informatio-nen über Zielfonds, die sich die Kapitalanlagegesellschaften nach § 113 Abs. 5 InvG vorlegen lassen müssen, im Rahmen der Prüfung des Jahresberichts durch die Abschlussprüfer auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden können und müssen.
Nach Ansicht des BAI sollte ein Prüfungsverfahren entwickelt werden, das im Interesse der Anleger und der Branche eine wirksame Kontrolle der Dach-Hedgefonds sicherstellt, ohne die Branche mit überzogenen und unpraktikablen Prüfungsmaßnahmen zu belasten, wie dies bislang in der Praxis teilweise der Fall war. Zusätzlich zu den signifikanten Kosten für das steuerliche Reporting sowie für die Prüfung und Bescheinigung der steuerlichen Daten würde andernfalls eine weitere erhebliche Kostenbelastung für deutsche Dach-Hedgefonds entstehen.
Der BAI spricht sich für eine Prüfungspflicht nur auf der Ebene der Dach-Hedgefonds aus. Zielfonds sollten lediglich insoweit Gegenstand der Prüfungshandlungen werden, als § 113 Abs. 5 InvG ausdrücklich an die Vorlage von Informationen und Dokumente anknüpft; in der deutschen Prüfungspraxis wird die Prüfung laut BAI teilweise auch auf Zielfonds erstreckt.
Die BaFin-Auffassung über den Prüfungsumfang von Dach-Hedgefonds wird sich wohl künftig an den Ergebnissen des Technical Committee der International Organization of Securities Commissions (IOSCO) orientieren, das im Februar 2006 eine Arbeitsgruppe ?Administration and Valuation of Hedge Funds? ins Leben gerufen hat und das voraussichtlich Ende 2006 einen Arbeitsbericht vorlegen wird. Auf der Basis dieses Berichts wird die BaFin ein Rundschreiben erlassen. Der BAI wird in Kürze eine Arbeitsgruppe einrichten, die Vorschläge für die IOSCO-Arbeitsgruppe und für den Erlass des BaFin-Rundschreibens erarbeiten wird.
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