BAI begrüßt die Zulassung von Single-Hedgefonds für Privatanleger ? Hedgefonds brauchen mehr Freiheiten
In einer am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung begrüßt der Bundesverband Alternative Investments (BAI) grundsätzlich die von den Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN angekündigten Änderungsanträge zur Gesetzesvorlage (Investmentmodernisierungsgesetz) des Bundeskabinetts.
Insbesondere der Vorstoß zur Zulassung von Single-Hedgefonds für Privatanleger sei ein bedeutender Schritt zur Etablierung einer Hedgefonds-Industrie in Deutschland. Die vorgesehene Einschränkung des Vertriebs von Single-Hedgefonds über ein Private Placement sollte jedoch zu-gunsten der Möglichkeit des öffentlichen Vertriebs entfallen, so der BAI weiter.
Ebenso positiv hervorzuheben sei die vom BAI angeregte und nunmehr auch in den angekündigten Änderungsanträgen enthaltene verbesserte Stellung der Investmentaktiengesellschaft sowie die Klarstellung, dass es inländischen Single-Hedgefonds ebenso wie ihren ausländischen Wettbewerbern gestattet ist, die zur Steigerung des Investitionsgrades aufgenommenen Kredite aus dem Fondsvermögen zu besichern.
Nach Ansicht des BAI verbleiben aber trotz der geplanten Verbesserungen einige Problemfelder, die verbesserungsfähig sind und im aktuellen Gesetzgebungsverfahren dringend geändert werden sollten. Angemerkt hat der BAI hierbei insbesondere die Benachteiligung inländischer Investmentvermögen gegenüber ausländischen Investmentvermögen durch langwierige und kostenträchtige Genehmigungsverfahren. Des weiteren wird vom BAI kritisiert, dass Anteile an Dach-Hedgefonds öffentlich nur über Kreditinstitute sowie Finanzdienstleister mit einer Erlaubnis zur Anlage- und Abschlussvermittlung vertrieben werden dürfen. Hierdurch werden Hedgefonds erheblich gegenüber sonstigen Investmentfonds benachteiligt, deren Anteile auch über die erlaubnisfreien Investment-Vermittler vertrieben werden dürfen.
Am Investmentsteuergesetz kritisiert der BAI insbesondere den Umfang der Pauschalbesteuerung und plädiert dafür den Wert von 70% des Wertzuwachses eines Investmentsanteils in dem betreffenden Kalenderjahr auf höchstens 50% herabzusetzen. Auch die Besteuerung in den Verlustjahren ist aus Sicht des BAI nicht mit dem Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit vereinbar und sollte daher ersatzlos gestrichen werden.
Die vollständige Pressemitteilung kann hier !!alte Verlinkung!! heruntergeladen werden.
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