25.01.2011 | Recht

BaFin stellt Kapitalanlagerundschreiben für Versicherungsunternehmen zur Konsultation

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anfang Januar den Entwurf für das neue Kapitalanlagerundschreiben "Hinweise zur Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen" mit Bezug auf die neue Anlageverordnung (AnlV) zur Konsultation bereitgestellt. Kommentare und Vorschläge werden bis Ende Januar 2011 von der BaFin entgegengenommen.


Nach Ansicht von Dr. Martin Krause, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Norton Rose LLP, bedarf eine positiv gemeinte Änderung in der Ende Juni 2010 novellierten Anlageverordnung einer Klarstellung durch die BaFin im neuen Kapitalanlagerundschreiben. Für bisher der Beteiligungsquote zugeordnete geschlossene Immobilienfonds soll nach der Neufassung die Immobilienquote geöffnet werden. Allerdings äußert sich die AnlV nicht zu Zwischenholdinggesellschaften, die in der Praxis den Regelfall darstellen. Um die Zuordnung zur Immobilienquote abzusichern oder wenigstens die bisherige Zuordnung zur Beteiligungsquote beibehalten zu können, wäre es wünschenswert, wenn die BaFin in der Novelle des Kapitalanlagerundschreibens die Unschädlichkeit des Einsatzes von Zwischenholdings bestätigen würde.

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