BaFin konkretisiert Anforderungen an unternehmensinterne Kreditanalysen
Seit Juni sind Versicherer und Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge gezwungen, den Rückgriff auf externe Kreditratings in der Anlagepolitik zu reduzieren und selbst die Bonität von Unternehmen oder Finanzinstrumenten zu prüfen und zu bewerten (siehe "BaFin ändert Anforderungen an Institutionelle"). Ende Oktober hat die BaFin die geänderten Anforderungen an die Branche nun konkretisiert und in Teilen abgeschwächt. Demnach ist es zunächst ausreichend, "wenn die eigene Kreditrisikobewertung in Form einer Plausibilisierung der externen Ratingbeurteilungen vorgenommen wird. Beispielsweise kann eine solche plausibilisierende Kreditrisikobewertung anhand des Ratingberichts der externen Agentur erfolgen", heißt es in der Erklärung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) scheint sich die Kritik der Branche zu Herzen genommen zu haben. Auch der Absolut|report hatte in Ausgabe 4|2013 kritisch Stellung zu der Entscheidung der BaFin bezogen und insbesondere den kostenintensiven Aufbau interner Bewertungsstrukturen bemängelt.
Trotzdem will die BaFin weiterhin Anreize setzen, die die freiwillige unternehmensinterne Prüfung und Bewertung von Kreditrisiken vorantreiben. Dazu wird künftig der Stellenwert der eigenen Kreditrisikobewertung gegenüber externen Ratings erhöht. Bislang war bei mehreren externen Ratings stets das Zweitbeste maßgeblich. Die neue Regelung sieht vor, dass ein externes Rating durch die eigene Bewertung verbessert werden kann. Die vollständigen Hinweise der BaFin zur Verwendung externer Ratings und zur Durchführung eigener Kreditrisikobewertungen sind hier abrufbar.