02.03.2004 | 

BaFin gibt Mustervertragsbedingungen für Single-Hedge-Fonds frei

Seit dem 26. Februar 2004 stehen die Ampeln für Single-Hedge-Fonds in Deutschland auf grün. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Mustervertragsbedingungen für Single-Hedge-Fonds zugestimmt, die durch den Bundesverband Alternative Investments (BAI) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) erarbeitet worden sind. Sowohl Rüdiger Päsler, Geschäftsführer des BVI, als auch Achim Pütz, 1. Vorsitzende des BAI, sind zufrieden mit der Zusammenarbeit mit der BaFin. ?Nach der aktiven Begleitung des Investmentmodernisierungsgesetzes freuen wir uns, dass der BAI seine weitreichende Expertise im Bereich der Hedge Fonds nun auch bei der Ausarbeitung der Mustervertragsbedingungen erfolgreich einbringen konnte?, sagt Achim Pütz. Die Mustervertragsbedingungen sind modular aufgebaute Textbausteine für die Verkaufprospekte künftiger Fonds, auf deren Basis die Fondsgesellschaften ihre Produkte bei der BaFin einreichen können. Mit einer Genehmigung der Mustervertragsbedingungen für die zum öffentlichen Vertrieb zulassbaren Dach-Hedge-Fonds rechnen der BAI und BVI in den nächsten Tagen.

 

Abonnenten können die Mustervertragsbedingungen hier !!alte Verlinkung!! herunterladen.

 

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