14.08.2023 | Märkte

BaFin: ESG wird Bestandteil des Risikomanagements

Die BaFin hat Ende Juni eine aktualisierte Fassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute veröffentlicht. Die MaRisk-Novelle legt u.a. fest, dass Institute ESG-Risiken mit wissenschaftlichen Szenarien bewerten sollen, ohne eigene Annahmen zum Klimawandel zu treffen. Sie können Szenarien von anerkannten Institutionen nutzen und an ihr Geschäftsmodell anpassen. Das Proportionalitätsprinzip erlaubt kleineren Instituten, je nach ESG-Risikoexposition, eine vereinfachte Risikobetrachtung. Die überarbeitete MaRisk tritt am 29. Juni 2023 in Kraft.


Quelle: BaFin

Den Risiken des Immobilienmarkt trägt das neue Modul BTO3 Rechnung. Darin formuliert die Finanzaufsicht Anforderungen an die Votierung, Wertermittlung und Risikoanalyse für Immobilieninvestments, die greifen, wenn der Immobilieneigenbestand mehr als zwei Prozent der Bilanzsumme oder 30 Millionen Euro übersteigt. Diese Regelung betrifft nicht Immobilienfonds. Die siebte MaRisk-Novelle soll sicherstellen, dass Banken die Risiken, die durch den Kauf eigener Immobilien entstehen, angemessen managen.


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