02.06.2015 | Recht

BaFin ermöglicht Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds

Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat im Mai ihre Vorgaben zu alternativen Investmentfonds (AIF) geändert. Geschlossenen Spezial-AIF ist es künftig gestattet, auf Rechnung des Investmentvermögens Darlehen zu vergeben. Neben der bloßen Kreditvergabe wird auch die anschließende Restrukturierung und Prolongation zulässig sein. Die BaFin öffnet das KAGB damit für die Auflage von Kredit- und Darlehensfonds und schafft für institutionelle Anleger die Möglichkeit, direkt in europäische Corporate-Loans zu investieren. Nicht zulässig ist die Vergabe von Darlehen an Verbraucher und an bestimmte Gesellschaften, die im Interessenkonflikt mit dem AIF stehen.

Darüber hinaus enthält das Schreiben der BaFin Empfehlungen in Hinblick auf die Begrenzung des Leverage, das Risikomanagement, die Risikostreuung, Fristentransformation und Mindestliquidität. Ebenfalls weist die BaFin ausdrücklich darauf hin, dass der nationale Gesetzgeber in naher Zukunft gesetzliche Regelungen zur Darlehensvergabe, Restrukturierung und Prolongation in das KAGB aufnehmen will. Der Bundesverband Alternative Investments BAI begrüßt die Entscheidung der BaFin.

Die Auslegungsentscheidung der BaFin kann hier abgerufen werden.

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