BaFin beginnt Konsultation zum Kapitalanlagerundschreiben
Die BaFin hat am 20. Dezember 2016 die Konsultation zum sogenannten Kapitalanlagerundschreiben gestartet. Im Kapitalanlagerundschreiben werden die Vorschriften der Anlageverordnung und Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung konkretisiert. Im Detail geht es um Hinweise für die Anlage des Sicherungsvermögens von Erstversicherungsunternehmen, auf welche die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen Anwendung finden, sowie Anlagevorschriften für inländische Pensionskassen und –fonds. Nach Verabschiedung des neuen Kapitalanlagerundschreibens werden das bisherige Kapitalanlagerundschreiben aus dem Jahr 2011 und die Rundschreiben zu Hedgefonds, Asset-Backed Securities und Credit-Linked Notes aufgehoben. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können bis Ende Januar bei der BaFin oder für BAI-Mitglieder bis zum 16.1. auch bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.