Aktuelle Probleme von Versicherungen bei Mezzanine-Investments
Bei Anlagen in Mezzanine-Kapital gilt für Versicherungen eine Obergrenze von 10 Prozent des Grundkapitals der Unternehmen. Die Rechtsanwälte Dr. Benedikt Weiser und Dr. Daniela Cohn-Herren von der Kanzlei Linklaters zeigen in ihrem Artikel im aktuellen Absolut Report die Möglichkeiten für Versicherungsunternehmen bei der Anlage in Mezzanine-Kapital und Private Equity-Fonds auf.
Durch die Implementierung des Holdingprivilegs sollte durch den Gesetzgeber eine Vereinfachung geschaffen werden. Allerdings wird deutlich, dass die Auslegung dieses Holdingprivilegs durch die Finanzaufsicht BaFin eine sehr restriktive Handhabung vorsieht. Die Autoren zeigen in ihrem Artikel anhand von Beispielen eine in der Praxis gut zu handhabende Anwendbarkeit auf.
Abonnenten des Absolut|report finden diesen Artikel in der aktuellen Ausgabe ab Seite 50.
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