AIFM-Richtlinie verabschiedet
Am 11. November hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit die finale Fassung der Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) beschlossen. Branchenvertreter begrüßten die Richtlinie grundsätzlich, äußerten jedoch auch Kritikpunkte an der finalen Fassung (siehe hierzu auch Absolut|report-News "BAI kritisiert Umfang der AIFM-Richtlinie"). Ein aktueller Report von PricewaterhouseCoopers (PwC) fasst die wichtigsten Punkte der Direktive zusammen und erläutert ihre Auswirkungen.
Laut der Richtlinie müssen sich alle Manager mit mehr als 100 Mio. Euro Asset under Management bzw. 500 Mio. aggregierten Assets der Richtlinie unterwerfen, soweit sie Produkte innerhalb der Mitgliedstaaten vertreiben wollen. Bei der Umsetzung in nationales Recht wird allerdings eine Erfassung aller Manager erwartet. Internationales Marketing wird weitgehend nur auf professionelle Anleger ausgerichtet sein dürfen. Die Transparenz- und Reporting-Anforderungen steigen für viele Manager, ebenso die Anforderungen an Trustees und Custodians.
Laut PwC kommt damit erheblicher Restrukturierungsaufwand auf die Manager zu, insbesondere auch im Zuge anderer Regulierungen für bestimmte Marktteilnehmer. Gleichzeitig verengt sich die Gruppe von Investoren, die beworben werden dürfen. Unternehmen, die außerhalb der EU angesiedelt sind, könnten Schwierigkeiten haben, ihre Produkte den Anforderungen anzupassen und dabei gleichzeitig auf anderen Märkten wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Restrukturierungsprozess, Outsourcing und eventuelle Umgliederung in andere Konstrukte, z. B. UCITS, seien die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der AIFMD, so PwC.