21.04.2022 | Märkte

Änderungsvorschläge für Solvency II

Die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) hat nach Konsultationen der Versicherungsbranche eine Reihe von Änderungsvorschlägen für die 2016 eingeführten Solvency-II-Regularien formuliert und der EU-Kommission vorgelegt. Das Ziel der Überprüfung war, die Erfahrungen aus den ersten Jahren der Anwendung der Verordnung einzuarbeiten, um die Widerstandsfähigkeit des Versicherungssektors zu stärken. BNP Paribas Asset Management stellt in einem Bericht die überarbeiteten Regelungen vor und sieht acht Ergänzungen als besonders wichtig an.


Quelle: EIOPA (2022)

Darunter ist die Modifikation der Risikofrequenzkurve (RFR) zur Diskontierung der Verbindlichkeiten der Versicherer. Die bisher verwendete Smith-Wilson-Methode für die Extrapolation, soll mit einer Methode ersetzt werden, die die langfristige Zinssensitivität über 20 Jahre hinaus berücksichtigt.
Eine weitere Änderung betrifft die Regelung für langfristige Kapitalbeteiligungen, die es ermöglicht, die Solvenzkapitalanforderung zu reduzieren (22 % statt 39 % für Eigenkapital des Typs 1). Diese Regelung zielt darauf ab, die langfristigen Investitionstätigkeiten der Versicherer stärker zu berücksichtigen und den Sektor bei der Finanzierung der Wirtschaft zu unterstützen. Bislang hatte die Komplexität der Kriterien das Heben des Potenzials dieser Regelung gehemmt, so dass sie nun vereinfacht werden soll.  Dies umfasst u.a. eine Lockerung der bislang sehr strikten Vorgaben zur Mindesthaltedauer. Darüber hinaus sinken die Vorgaben hinsichtlich des Nachweises, dass keine Notverkäufe aus dem Aktienportfolio notwendig sind. Dies umfasst bspw. den Nachweis, dass ihre Verbindlichkeiten aus Lebensversicherungen illiquide sind und eine Duration von mindestens zehn Jahren aufweisen.

Weitere Modifikationen wurden in Bezug auf Zinsschocks, die Anpassung der Korrelationsmatrix, die Vergrößerung der Bandbreite für die symmetrische Aktienanpassung und die Reduktion der Risikomarge vorgenommen. Zudem wurde ein neuer Ansatz für die Berechnung der Volatilitätsanpassung und die Einführung der Analyse von Klimawandelszenarien vorgeschlagen.

Die neuen Regularien liegen derzeit dem Europäischen Parlament zur Verabschiedung vor. Die endgültige Umsetzung in lokales Recht wird daher nicht vor 2024 erwartet.

 

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