20.06.2002 |
4. Finanzmarktförderungsgesetz verabschiedet - Verbot von Leerverkäufen nicht integriert
Das vom Bundesrat abschließend gebilligte 4. Finanzmarktförderungsgesetz bringt eine umfassende Reform zahlreicher Bestimmungen im Markt- und Finanzbereich auf den Weg. Auf Grund der Zustimmung des Bundesrats kann es wie geplant zum 1. Juli in Kraft treten. Im Vermittlungsverfahren ist ein geplantes Verbot von Leerverkäufen bei erheblichen Marktbeeinträchtigungen und eine Meldepflicht von Leerverkäufen aus dem Gesetz gestrichen worden.
Andere Änderungen hinsichtlich Alternative Investments sind in dem Gesetz nicht enthalten.
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