Absolut flexibel ...

Absolut|report 1|2017}

… müssen nicht nur die Portfolios institutioneller Investoren im heutigen Kapitalanlageumfeld sein, auch die Rahmenbedingungen und Regulierungen müssen sich den Gegebenheiten anpassen.

Aktuelles Beispiel ist das eher unflexible Stiftungsrecht, wo eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Verbesserungen der Regeln für die Stiftungskapitalanlage arbeitet. Das Stiftungsrecht muss der Tatsache Rechnung tragen, dass die alte Welt mit ausreichenden risikofreien Zinsen der Vergangenheit angehört und viele Stiftungen den garantierten
Kapitalerhalt nicht mehr gewährleisten können.

Nicht nur Stiftungen, auch andere institutionelle Investoren benötigen mehr Flexibilität. So ist im Dezember endlich, nach langer Wartefrist, der Entwurf des neuen Kapitalanlagerundschreibens der BaFin, für alle VAG-Anleger, zur Konsultation vorgelegt worden.

Gleichfalls ist es spannend, wie Solvency-II-Investoren das erste Jahr unter dem neuen Regime überstanden haben. Auch hier wird immer wieder mehr Flexibilität gefordert, da Solvency II, wie viele andere Regeln, in einem Kapitalmarktumfeld geschaffen wurde, das heute nicht mehr existiert.

Aber keine noch so flexible Regulierung kann den Willen der Investoren ersetzen, die eigene Kapitalanlagestruktur neuen Herausforderungen anzupassen. Flexibel müssen daher auch die Vorstände, Geschäftsführer und Gremien sein, neue Ideen und Vorschläge umzusetzen. Die Möglichkeiten sind da, und in Kombination mit dem Know-how, das wir Ihnen mit dem Absolut|report immer wieder aufzeigen, können auch 2017 neue Perspektiven für die Portfolios institutioneller Investoren geschaffen werden.

Wie Sie in dieser Ausgabe sehen können, bleiben auch wir flexibel und haben das Layout nach unserem 15-jährigen Jubiläum überarbeitet.

Michael Busack
Herausgeber




Ausgabe: Absolut|report 1|2017