13.05.2019 | Recht

Nachhaltiges Finanzwesen: Benchmarks und Transparenz

Das EU-Parlament und der Europäische Rat haben zu zwei Themen des Aktionsplans Nachhaltige Finanzwirtschaft Einigung erzielt: der Schaffung von Benchmark-Standards und der Etablierung von Transparenzregeln.

Die Aktuere haben sich Ende Februar auf folgende Benchmark-Standards verständigt.
- Mit den EU Climate Transition Benchmarks soll der CO2-Fußabdruck eines Standard-Anlageportfolios verringert werden. Konkret sollen diese Referenzwerte anhand von Unternehmen festgelegt werden, die – mit Blick auf das Pariser Klimaabkommen – eine messbare, wissenschaftlich fundierte Dekarbonisierungsstrategie bis Ende 2022 verfolgen.
- Die EU Paris-aligned Benchmarks sollen nur solche Unternehmen auswählen, die zur Verwirklichung des 2°C-Ziels beitragen.

Darüber hinaus muss bei allen nachhaltigen Benchmarks dargelegt werden, inwieweit ESG-Faktoren berücksichtigt werden und wie ihre Methodik zur Verringerung der CO2-Emissionen beiträgt.


Quelle: Council of the EU

Ebenfalls wurde eine Einigung hinsichtlich der Transparenzpflichten erzielt. Hiernach müssen Finanzinstitute offenlegen, wie sie die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen. Der Vorschlag sieht vor, einen Transparenzrahmen zu schaffen, durch den institutionelle Anleger dazu angehalten werden, die ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidung öffentlich zugänglich zu machen. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern.

Offengelegt werden müssen demnach:
-    die aktuellen Verfahren zur Berücksichtigung von Umweltrisiken und soziale Risiken in der Anlage- und Beratungstätigkeit
-    Angaben dazu, inwiefern sich diese Risiken auf die Rentabilität der Investition auswirken könnten
-    Sofern ein institutioneller Anleger angibt, eine „grüne“ Anlagestrategie zu verfolgen: Informationen zur Umsetzung dieser Strategie und zu den Auswirkungen seiner Produkte und Portfolios auf Nachhaltigkeit oder Klimaschutz

Die nächsten Schritte sehen vor, dass die politische Einigung nun den EU-Botschafterinnen und Botschaftern zur Billigung vorgelegt wird. Danach werden die von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet. Anschließend werden Parlament und Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen.


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