27.09.2008 | Studie

Grenzüberschreitende REIT Investments scheitern an Steuerfragen

EPRA, der Verband der gelisteten Immobilienunternehmen in Europa, befasst sich in einer aktuellen Studie mit dem Thema transeuropäischer Immobilieninvestments. Untersucht wird, ob ein gemeinsamer Rahmen für REITs zu positiven Effekten in den EU-Mitgliedsstaaten führen würde. Weiterhin untersucht die Studie, ob das Konzept der REITs in allen Ländern sinnvoll einführbar ist. Problematisch an grenzüberschreitenden REIT-Investments sei die steuerliche Behandlung der ausgeschütteten Gewinne.

Um die Verbreitung von REITs in Europa zu beschleunigen, schlagen die Autoren vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten bilaterale Steuerabkommen abschließen sollten, in denen das Besteuerungsrecht der erzielten und ausgeschütteten Gewinne festgelegt wird. Dabei solle das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung Anwendung finden. Hiernach würde ein ausländischer REIT nach den gleichen Gesetzen behandelt wie ein inländischer REIT. Ein ausländischer REIT wäre somit ebenfalls steuerbefreit. Für die Akzeptanz eines solchen Ansatzes müsse aber gewährleistet sein, dass die Steuern auf die ausgeschütteten Erträge angemessen verteilt würden. Dazu wird in der Studie vorgeschlagen, dass ein Land jeweils die Steuern erhält, die bei der Ausschüttung auf Gewinne anfallen, die in dem jeweiligen Staat erzielt wurden.

Einen gemeinsamen paneuropäischen Rahmen für REITs lehne die EPRA allerdings zum jetzigen Zeitpunkt ab. Dies wird damit begründet, dass es durch die nötigen Kompromisse zu einem komplexen und für Investoren ineffizienten REIT führen würde.

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