Absolut Research
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen und digitale Werbeleistungen
Stand: 01.09.2026
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Verlag Absolut Research, Große Elbstraße 277a, 27767 Hamburg („Verlag“) und seinen Auftraggebern über die Veröffentlichung und Verbreitung von Anzeigen, Werbemitteln, Bannern, Beilagen und sonstigen Werbeinhalten in gedruckten und digitalen Medien des Verlages.
- Die AGB gelten insbesondere für:
– Anzeigen in Printpublikationen,
– Beilagen und Sonderverteilungen,
– Banner und sonstige Online-Werbemittel,
– Werbeschaltungen auf Websites und digitalen Plattformen des Verlages,
– digitale Sonderwerbeformen,
– sonstige vom Verlag angebotene Werbeleistungen. - Ergänzend gelten die jeweils gültige Preisliste, Mediadaten, technischen Spezifikationen und – soweit vereinbart – individuelle Auftragsbestätigungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsschluss und Online-Buchungen
- Die Darstellung von Werbeleistungen auf Websites, Buchungsplattformen, Preislisten oder Mediadaten stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
- Bei einer Online-Buchung gibt der Auftraggeber durch Absenden der Buchung einen verbindlichen Auftrag ab. Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung des Auftrages durch den Verlag zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die automatisch versandte Bestätigung des Eingangs einer Online-Buchung stellt noch keine Annahme des Auftrages dar, sofern dies in der Bestätigung ausdrücklich klargestellt wird.
- Der Verlag ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
- Bei Online-Buchungen ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen.
3. Printanzeigen
- Anzeigenaufträge werden nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste und der vereinbarten Schaltungsbedingungen ausgeführt.
- Anzeigen, die ausdrücklich für eine bestimmte Ausgabe, einen bestimmten Erscheinungstermin oder eine bestimmte Platzierung gebucht werden, müssen innerhalb der vom Verlag mitgeteilten Fristen vorliegen.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung mit redaktionellen Inhalten verwechselt werden können, werden vom Verlag entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung kenntlich gemacht.
4. Beilagen und Sonderwerbeformen
- Beilagenaufträge werden erst verbindlich, wenn die erforderlichen Muster bzw. Druckunterlagen vorliegen und vom Verlag freigegeben wurden, soweit eine Freigabe erforderlich ist.
- Der Verlag kann Beilagen insbesondere aufgrund ihres Inhalts, ihrer Gestaltung, ihres Formats, ihrer technischen Beschaffenheit oder aus organisatorischen Gründen ablehnen.
- Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige, ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Anlieferung verantwortlich.
- Transport-, Zustell-, Verpackungs- und sonstige mit der Anlieferung verbundene Kosten trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Verlag ist berechtigt, aus technischen oder organisatorischen Gründen die Verteilung auf mehrere Termine oder Teilauflagen aufzuteilen.
5. Online-Werbung und Banner
- Online-Werbung umfasst insbesondere Banner, Display-Werbung, Sponsoringflächen, Advertorials, Teaser, Verlinkungen und sonstige digitale Werbeformen.
- Maßgeblich für die geschuldete Leistung sind die jeweilige Auftragsbestätigung, die gebuchte Werbeform und die vereinbarte Laufzeit.
- Soweit ausschließlich eine Laufzeit vereinbart wurde, schuldet der Verlag die Bereitstellung des gebuchten Werbeplatzes während des vereinbarten Zeitraums. Eine bestimmte Zahl von Zugriffen, Klicks oder Umsätzen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine bestimmte Platzierung oder permanente Sichtbarkeit eines Werbemittels wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Verlag ist berechtigt, Position, technische Einbindung und Darstellung eines Werbemittels aus technischen oder gestalterischen Gründen angemessen anzupassen, sofern dadurch der vereinbarte Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
6. Technische Anforderungen und Werbemittel
- Der Auftraggeber hat Werbemittel entsprechend den vom Verlag vorgegebenen technischen Spezifikationen und innerhalb der mitgeteilten Fristen zur Verfügung zu stellen.
- Werden Werbemittel nicht rechtzeitig oder nicht in technisch geeigneter Form angeliefert, ist der Verlag nicht verpflichtet, den vereinbarten Veröffentlichungstermin einzuhalten.
- Der Verlag kann technisch ungeeignete, beschädigte oder mit Schadsoftware belastete Dateien zurückweisen.
- Entstehen durch vom Auftraggeber veranlasste Änderungen, Ersatzlieferungen oder besondere technische Anforderungen zusätzliche Kosten, trägt diese der Auftraggeber, sofern er die Kosten vorab angezeigt bekommen hat oder sie nach den vereinbarten Konditionen geschuldet sind.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Dateien, Links und sonstige digitale Inhalte frei von Schadsoftware und sonstigen schädlichen Bestandteilen sind.
7. Verlinkungen und Zielseiten
- Soweit ein Werbemittel auf eine Internetseite oder einen sonstigen digitalen Inhalt des Auftraggebers oder eines Dritten verweist, ist der Auftraggeber für die Rechtmäßigkeit und Verfügbarkeit der Zielseite verantwortlich.
- Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Zielseite dauerhaft auf ihre rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen.
- Der Verlag ist berechtigt, eine Verlinkung zu deaktivieren oder ein Werbemittel vorübergehend zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß oder eine Gefährdung der technischen Sicherheit bestehen.
8. Tracking und Messung
- Soweit für die Durchführung und Abrechnung einer Werbeleistung Messungen von Impressionen, Klicks oder sonstigen Leistungswerten erforderlich sind, können diese durch den Verlag oder durch vom Verlag eingesetzte technische Dienstleister erfolgen.
- Für die Abrechnung sind grundsätzlich die vom Verlag eingesetzten Mess- und Abrechnungssysteme maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich eine andere Messmethode vereinbart wurde.
- Der Einsatz von Tracking-Technologien durch den Auftraggeber oder durch von ihm eingesetzte Drittanbieter bedarf der vorherigen technischen Abstimmung mit dem Verlag und muss den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Der Auftraggeber darf keine technischen Maßnahmen einsetzen, die den Betrieb der Website, die Sicherheit des Verlages oder die ordnungsgemäße Auslieferung anderer Werbemittel beeinträchtigen.
9. Anlieferung und Freigabe
- Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Lieferung sämtlicher für die Veröffentlichung erforderlicher Texte, Bilder, Dateien, Links und sonstiger Inhalte.
- Der Verlag kann dem Auftraggeber vor Veröffentlichung einen Korrektur- oder Freigabeprozess anbieten. Soweit eine ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für die freigegebene Fassung verantwortlich.
- Erforderliche Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen.
- Der Verlag ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte sprachlich, sachlich, rechtlich oder technisch vollständig zu überprüfen.
10. Ablehnung und Entfernung von Werbung
- Der Verlag kann Werbeaufträge ablehnen oder bereits veröffentlichte Werbemittel entfernen, wenn deren Inhalt, Gestaltung oder technische Umsetzung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder berechtigte Interessen des Verlages verstößt.
- Dies gilt insbesondere bei:
– rechtswidrigen oder irreführenden Inhalten,
– Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter,
– wettbewerbsrechtlich unzulässiger Werbung,
– pornografischen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden oder sonst unzumutbaren Inhalten,
– Schadsoftware oder sonstigen Sicherheitsrisiken,
– Inhalten, deren Veröffentlichung dem Verlag aus sachlich gerechtfertigten Gründen nicht zumutbar ist. - Die Ablehnung oder Entfernung erfolgt nach Möglichkeit unter vorheriger Information des Auftraggebers.
- Muss ein Werbemittel aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverstoßes entfernt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Verlages grundsätzlich unberührt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
11. Rechte an Werbemitteln und Inhalten
- Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte an den von ihm gelieferten Texten, Bildern, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Audioinhalten und sonstigen Werbemitteln verfügt.
- Der Auftraggeber räumt dem Verlag die für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Nutzungsrechte ein.
- Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung und technische Bearbeitung, soweit dies zur vereinbarten Veröffentlichung und Ausspielung erforderlich ist.
- Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich.
12. Freistellung
- Der Auftraggeber stellt den Verlag von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte oder aufgrund der vertragsgemäßen Veröffentlichung dieser Inhalte geltend gemacht werden.
- Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Wettbewerbsrechten oder sonstigen Rechten Dritter.
- Die Freistellung umfasst, soweit gesetzlich zulässig, auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag unverzüglich über ihm bekannt werdende Abmahnungen, Unterlassungsforderungen oder gerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit einem erteilten Werbeauftrag zu informieren.
13. Veröffentlichung, technische Störungen und Ausfälle
- Der Verlag bemüht sich um eine ordnungsgemäße und möglichst störungsfreie Veröffentlichung der gebuchten Werbemittel.
- Bei digitalen Werbeleistungen kann es aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, höherer Gewalt, Störungen von Telekommunikationsnetzen, Cyberangriffen oder sonstigen vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen zu vorübergehenden Einschränkungen oder Ausfällen kommen.
- Bei vorübergehenden technischen Ausfällen wird die vereinbarte Laufzeit angemessen verlängert, soweit dies technisch und organisatorisch möglich und zumutbar ist.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Besucherzahl, Reichweite, Klickzahl oder wirtschaftlichen Erfolg der Werbung besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Leistungsgarantie vereinbart wurde.
14. Vergütung und Rechnungsstellung
- Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise bzw. die jeweils gültige Preisliste.
- Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten und die Fortführung von Aufträgen von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.
- Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers kann der Verlag auch für bereits bestätigte, noch nicht ausgeführte Leistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
15. Stornierung und nicht abgerufene Leistungen
- Eine Stornierung eines bereits bestätigten Werbeauftrages ist nur nach Maßgabe der vereinbarten Stornierungsbedingungen möglich.
- Bei fehlenden oder verspätet gelieferten Werbemitteln bleibt der Vergütungsanspruch des Verlages grundsätzlich bestehen, soweit der Verlag die fehlende Veröffentlichung nicht zu vertreten hat.
- Für Dauerschaltungen und längerfristige Online-Buchungen können besondere Stornierungsfristen und Stornokosten vereinbart werden.
- Nicht in Anspruch genommene Werbezeiten oder nicht abgerufene Schaltungen werden nicht automatisch gutgeschrieben oder nachgeholt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16. Gewährleistung und Reklamationen
- Der Verlag gewährleistet die vertragsgemäße Veröffentlichung der gebuchten Werbeleistung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten.
- Bei fehlerhafter oder unvollständiger Veröffentlichung hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf eine angemessene Ersatzleistung oder, soweit eine Ersatzleistung nicht möglich oder unzumutbar ist, auf eine angemessene Minderung der Vergütung.
- Der Umfang einer etwaigen Minderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung des vereinbarten Werbezwecks.
- Offensichtliche Mängel sind dem Verlag unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
- Der Verlag haftet nicht für Mängel, die auf vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte oder technisch ungeeignete Werbemittel zurückzuführen sind.
17. Haftung
- Der Verlag haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung des Verlages für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verlages.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Werbeerfolge, ausgebliebene Umsätze oder sonstige mittelbare Schäden besteht nur nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen und soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
18. Digitale Veröffentlichung von Printanzeigen
- Der Verlag ist berechtigt, Printpublikationen zusätzlich in digitaler Form zu veröffentlichen.
- Die digitale Wiedergabe kann sich technisch und gestalterisch von der gedruckten Ausgabe unterscheiden.
- Aus technischen, grafischen, rechtlichen oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen kann der Verlag einzelne Anzeigen oder Teile der Printausgabe von einer digitalen Veröffentlichung ausnehmen.
- Soweit die digitale Veröffentlichung der Printanzeige nicht ausdrücklich als eigenständige Werbeleistung gebucht wurde, begründet ihre Nichtveröffentlichung keinen Anspruch auf eine zusätzliche digitale Ersatzleistung.
19. Datenschutz
- Der Verlag verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend seiner jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
- Die Datenschutzerklärung informiert insbesondere über Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die Rechte der betroffenen Personen.
- Soweit für eine konkrete digitale Werbeleistung weitere datenschutzrechtliche Vereinbarungen erforderlich sind, werden diese gesondert getroffen.
20. Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.
- Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
- Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss gültigen Preise, Leistungsbeschreibungen und technischen Spezifikationen des Verlages, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.